Wenn mit einer Bleibeprämie Betriebstreue abgegolten wird, kann sie als synallagmatisches Entgelt im Arbeitsverhältnis gelten. Sollte sie innerhalb der Frist von sechs Monaten vor der Insolvenz vereinbart werden, bedarf es besonderer Gründe, um daraus einen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld abzuleiten.
8 Ob S 6/22y