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Keine Flächenwidmung für Windräder?

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzPeter Bußjäger, Mathias Ellerecolex 2022/606ecolex 2022, 928 - 930 Heft 11 v. 9.11.2022

Am 19. 9. 2022 ist die Begutachtungsfrist für einen Entwurf des Klimaschutzministeriums zu einer Novelle des UVP-G 2000 (200/ME 27. GP ) abgelaufen. Dieser zielt im Wesentlichen auf eine Beschleunigung von Verfahren für Vorhaben der Energiewende und damit einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energie ab. Eine fehlende Energieraumplanung bzw eine fehlende Flächenwidmung soll dabei die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren können. Außerdem ist im Rahmen der Genehmigung von Windrädern der Entfall der Mitanwendung landesrechtlicher Genehmigungspflichten vorgesehen. Im vorliegenden Beitrag werden die erwähnten Änderungen des UVP-G aus verfassungs- und kompetenzrechtlicher Sicht geprüft.

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