Durch das am 19. 7. 2022 kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 kam es zu einer Adaptierung der Regelungen der Forschungsprämie iSd § 108c EStG. Die zentralen Änderungen sind die Erweiterung der Bemessungsgrundlage durch die Möglichkeit der Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohns, die Entkopplung der Antragsfrist von der Rechtskraft des jeweiligen Einkommensteuer- und/oder Körperschaftsteuerbescheides sowie die Möglichkeit eines Teilabspruchs und einer Teilauszahlung betreffend abgrenzbarer Sachverhalte innerhalb eines Forschungsprämienantrags. (FN )