1. Die sachliche Bestimmung des Bestandobjekts ist (...) losgelöst von der durch den Mieter beabsichtigten Verwendung des Bestandobjekts zu verstehen. Relevant ist, ob das Bestandobjekt überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden kann.
1. Die sachliche Bestimmung des Bestandobjekts ist (...) losgelöst von der durch den Mieter beabsichtigten Verwendung des Bestandobjekts zu verstehen. Relevant ist, ob das Bestandobjekt überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden kann.