1. Die Einsicht Dritter in den kartellgerichtlichen Akt ist von der Zustimmung der Verfahrensparteien abhängig; die Wertung des EuGH iS der Rs Donau Chemie ist dabei weiterhin zu beachten.
1. Die Einsicht Dritter in den kartellgerichtlichen Akt ist von der Zustimmung der Verfahrensparteien abhängig; die Wertung des EuGH iS der Rs Donau Chemie ist dabei weiterhin zu beachten.