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Ab- und Zuschreibung von Grundstücken: Zur Mitübertragung einer Dienstbarkeit

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2022/568ecolex 2022, 879 Heft 11 v. 9.11.2022

1. Gem § 25 Abs 2 LiegTeilG erlangen durch eine Zuschreibung alle auf eine Liegenschaft bezogenen Eintragungen, wie etwa eine Dienstbarkeit, auch für das zugeschriebene Stück Wirksamkeit. Diese Bestimmung bewirkt jedoch keine Änderung des materiell-rechtlichen Inhalts der Dienstbarkeit, sodass sich etwa an einer räumlichen Beschränkung der Dienstbarkeit nichts ändert.

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