1. Umsätze aus Ausspielungen von Glücksspielautomaten und Video Lotterie Terminals sind umsatzsteuerbar und -pflichtig.
2. Die umsatzsteuerliche Differenzierung zwischen Automatenglücksspiel und Online-Glücksspiel ist unionsrechtlich zulässig.
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2. Die umsatzsteuerliche Differenzierung zwischen Automatenglücksspiel und Online-Glücksspiel ist unionsrechtlich zulässig.