Die Rsp verlangt, dass ein AG, der lange Krankenstände als Kündigungsgrund heranzieht, zum Kündigungszeitpunkt eine Zukunftsprognose erstellt. Der AG trägt dabei das Risiko, wenn sich die von ihm erstellte Prognose im gerichtlichen Verfahren als unzutreffend erweist. Der Beitrag geht der Frage nach, ob den AG Nachforschungs- und den AN Mitwirkungsobliegenheiten treffen.
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