Außergerichtliche Vergleiche unterliegen im Falle der Beurkundung der Rechtsgeschäftsgebühr. Betroffen sind auch arbeitsrechtliche Vergleiche. Dies kann insb bei Trennungen von gesetzlichen Vertretern relevante Kosten verursachen, da auch unstrittige, aber mit beurkundete Zahlungen, wie laufende monatliche Bezüge, Teil der Bemessungsgrundlage sind. Die üblichen Gebührenreduktions- bzw -vermeidungsstrategien stehen auch bei außergerichtlichen Vergleichen zur Verfügung.