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Wasserrechtliche Instandhaltungsverpflichtung eines Wasserverbands anstelle eines Mitglieds

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/117ecolex 2022, 171 - 172 Heft 2 v. 23.2.2022

Übernimmt ein Wasserverband gem § 88c WRG 1959 in seiner wasserbehördlich genehmigten Satzung eine Instandhaltungsverpflichtung seiner Mitglieder - sofern sie nicht etwa nur fakultativ als "Kann"-Bestimmung geregelt ist -, so ist sie von der Behörde als vorrangige "rechtsgültige Verpflichtung eines anderen" iSd § 50 Abs 1 (allenfalls iVm Abs 6) WRG 1959 unmittelbar dem Wasserverband gegenüber geltend zu machen.

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