Die Rsp zu Ausgeschlossenheit bzw Befangenheit von Vereinsschiedsrichtern (bzw, iS der verba legalia, Schlichtern) ist nicht gerade üppig, weshalb das OLG Wien in einem aktuellen Streitfall den ordentlichen Revisionsrekurs zuließ. Die darauffolgende E des OGH (FN ) gibt Anlass, über einige Fragen der vereinsinternen Streitschlichtung (FN ) nachzudenken.
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