vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufklärungspflichtverletzung bei der Anlageberatung wegen Verschweigens einer Innenprovision

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturDominik Pranklecolex 2021/86ecolex 2021, 115 Heft 2 v. 10.2.2021

1. Der Anleger ist über eine Innenprovision, die der Anlageberater von dritter Seite erhält, aufzuklären, wenn er, etwa weil er ohnedies ein Agio leistet, nicht davon ausgehen muss, der Anlageberater werde zusätzlich noch Zahlungen von dritter Seite erhalten. Die Rechtswidrigkeit des Aufklärungsmangels liegt im Verschweigen der damit in der Regel verbundenen Interessenkollision, die grundsätzlich unabhängig von der Höhe der Innenprovision besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!