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Bestellung eines Baustellenkoordinators: Schriftlichkeitserfordernis und Haftung des Bauherrn

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNikolas Rauniggecolex 2021/85ecolex 2021, 114 - 115 Heft 2 v. 10.2.2021

Der Bauherr kann sich gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht auf die nur mündlich oder konkludent erfolgte Bestellung eines Baustellenkoordinators berufen. Vielmehr haftet er in diesem Fall selbst für die Verletzung von Pflichten, die nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz den Koordinator träfen.

2 Ob 93/20w

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