1. Wird eine registrierte Marke vollständig in ein anderes Zeichen aufgenommen, so ist bei Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit regelmäßig Verwechslungsgefahr anzunehmen, und zwar auch dann, wenn noch andere Bestandteile vorhanden sind.
1. Wird eine registrierte Marke vollständig in ein anderes Zeichen aufgenommen, so ist bei Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit regelmäßig Verwechslungsgefahr anzunehmen, und zwar auch dann, wenn noch andere Bestandteile vorhanden sind.