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Verwechslungsgefahr bei Übernahme schwacher Zeichen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAnna Katharina Tipotschecolex 2021/737ecolex 2021, 1120 - 1121 Heft 12 v. 3.12.2021

1. Wird eine registrierte Marke vollständig in ein anderes Zeichen aufgenommen, so ist bei Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit regelmäßig Verwechslungsgefahr anzunehmen, und zwar auch dann, wenn noch andere Bestandteile vorhanden sind.

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