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BFG zur Dienstbarkeitsgebühr bei Vorbehaltsfruchtgenuss mit Vereinbarung einer Substanzabgeltung

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturErich Schafferecolex 2021/626ecolex 2021, 958 - 959 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Zweck der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 3 GebG ist es, zu vermeiden, dass ein Rechtsgeschäft, das nach einem der erschöpfend angeführten Abgabengesetze steuerbar ist, nicht überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird.

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