Orientiert man sich an den Zahlen der Statistik Austria, verließen im Jahr 2019 13,4 % der aktiven Erwerbstätigen ihre Wohngemeinde für die Ausübung ihrer Arbeit in einem anderen Bundesland oder im Ausland. (FN ) Dabei wird die österr Staatsgrenze oftmals durch Kfz mit ausländischen Kennzeichen überquert, welche in Österreich wohnhaften MitarbeiterInnen durch im Ausland ansässige Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Bereits in der Vergangenheit war es unklar, inwieweit für solche Kfz eine Normverbrauchsabgabe (NoVa) und Kraftfahrzeugsteuer (KfzSt) in Österreich abzuführen ist. Die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 (KfzBStR 2021) widmen sich diesem Thema ausführlicher, gewisse Unschärfen bleiben jedoch bestehen.