1. Durch die Zwangsstrafenverfügung wird das Zwangsstrafenverfahren "kanalisiert". Damit wird die Periode, die das ErstG zum Gegenstand eines Zwangsstrafenverfahrens machen will, festgelegt.
1. Durch die Zwangsstrafenverfügung wird das Zwangsstrafenverfahren "kanalisiert". Damit wird die Periode, die das ErstG zum Gegenstand eines Zwangsstrafenverfahrens machen will, festgelegt.