Mit dem EU-UK Handels- und Kooperationsabkommen ist der "Brexit" vollzogen, und es wurden die Rechtsbeziehungen weitgehend neu geregelt. Was den Investitionsschutz im Verhältnis zwischen der EU und dem UK betrifft, sind wichtige Fragen für Investoren offengeblieben. Das Abkommen selbst gewährt nur unzureichenden Schutz für Investoren. Die Frage nach dem Status der elf bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs) zwischen EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich blieb unbeantwortet.