Am 1. 7. 2021 traten die neuen Regeln für Investitionsschiedsverfahren des Vienna International Arbitral Centre ("VIAC") in Kraft. Die Schiedsregeln werden durch die Wiener Mediationsregeln für Investitionsverfahren ergänzt, die unabhängig von oder in Verbindung mit einem Schiedsverfahren zur Anwendung kommen können. Mit den Wiener Regeln für Investitionsverfahren hat VIAC als erste europäische Schiedsinstitution eine eigenständige Investitionsschiedsordnung erlassen. (FN ) Die Regeln kombinieren Elemente eines erprobten, von kontinentaleuropäischen Prozessgrundsätzen geprägten Regelwerks für Handelsschiedsverfahren mit denen einer spezialisierten Investitionsschiedsordnung. Sie stellen insb für mittel- und osteuropäische Parteien und Investitionsstreitigkeiten mit geringeren Streitwerten eine kostengünstige Alternative zu in Investitionsverfahren traditionell angewandten Schiedsordnungen dar. Sie können auch in Schiedsverfahren mit Staaten, die nicht dem Übereinkommen v 18. 3. 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten ("ICSID-Konvention") beigetreten sind (zB Russland, Polen, Liechtenstein und Kirgistan), und deren Staatsangehörigen vereinbart werden.