Die einschlägigen COVID-19-V des BMSGPK enthalten ua auch Regelungen für den Ort der beruflichen Tätigkeit. Dies wirft daher die Frage auf, ob und welchen Voraussetzungen im Arbeitsverhältnis zusätzliche Schutzvorschriften implementiert werden können. Die jeweils geltenden V (und somit deren Inhalt) unterliegen zwar einer hohen Veränderungsdynamik, die grundsätzliche Problemstellung bleibt davon jedoch unberührt.
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