Trolle treiben ihr Unwesen auf unterschiedlichste Weise; ein beliebtes Betätigungsfeld sind serielle oder Massenabmahnungen. Der EuGH befasste sich mit der Frage, ob das Ergreifen von Rechtsbehelfen (FN ) iS der DurchsetzungsRL (FN ) durch Trolle einen Missbrauch darstellt.
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