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Behebbarer Mangel: Unternehmer darf die Richtigkeit der Mangelbehauptung überprüfen!

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/519ecolex 2021, 818 Heft 9 v. 15.9.2021

Bei Vorliegen eines behebbaren Mangels trifft den gewährleistungsberechtigen Verbraucher die Obliegenheit, dem Unternehmer die Überprüfung des behaupten Mangels zu ermöglichen sowie nach § 8 Abs 2 Satz 1 KSchG die Abholung der Ware (hier: nach Deutschland) zu gestatten. Verletzt der Käufer die Obliegenheit, kann selbst bei Bestreitung des Mangels darin keine (endgültige) Verweigerung des Verbesserungsanspruchs durch den Verkäufer erblickt werden.

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