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Schadenersatzverjährung bei mangelhafter Ausführung eines Wärmedämmverbundsystems

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2021/340ecolex 2021, 534 - 535 Heft 6 v. 15.6.2021

1. Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs des Werkbestellers beginnt erst dann zu laufen, wenn für diesen erkennbar ist, dass eine erfolgte Verbesserung misslungen ist, oder wenn feststeht, dass der Werkunternehmer die Verbesserung endgültig verweigert.

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