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Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters eines Radrennens

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2021/20ecolex 2021, 34 Heft 1 v. 12.1.2021

1. Den Veranstalter eines Bundesliga-Radrennens (höchste nationale Klasse) trifft bei Zahlung eines Startgelds eine vertragliche Verkehrssicherungspflicht; er muss daher alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung der Teilnehmer nach Tunlichkeit abzuwenden. Bei der Absicherung der Strecke kann der Veranstalter nicht davon ausgehen, dass sich die Teilnehmer - entgegen üblicher Rennpraxis - an das Rechtsfahrgebot halten und keine Kurven schneiden werden. Der formale Hinweis des Veranstalters auf die Geltung der StVO ändert daran nichts.

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