Die Vordienstzeitenanrechnung des § 13 DO.B idF 2004 beschränkt die Arbeitnehmerfreizügigkeit und kann nicht mit dem Argument einer Treueprämie gerechtfertigt werden.
9 Ob A 40/20b
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Die Vordienstzeitenanrechnung des § 13 DO.B idF 2004 beschränkt die Arbeitnehmerfreizügigkeit und kann nicht mit dem Argument einer Treueprämie gerechtfertigt werden.
9 Ob A 40/20b
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