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Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer AG bei Zustimmung zu unbesicherter Darlehensgewährung an bonitätsschwachen Darlehensnehmer

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2021/182ecolex 2021, 233 - 234 Heft 3 v. 10.3.2021

1. Ein Aufsichtsratsmitglied haftet für den Mangel jener Sorgfalt, die man von einem ordentlichen Aufsichtsratsmitglied nach der besonderen Lage des Einzelfalls verlangen kann; er muss in geschäftlichen und finanziellen Dingen ein größeres Maß an Erfahrung und Wissen besitzen als ein durchschnittlicher Kaufmann und die Fähigkeit haben, schwierige rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu beurteilen.

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