1. Es ist einer Muttergesellschaft gestattet, ihre Tochtergesellschaft zu sanieren und dann eine Verschmelzung der Tochter auf die Mutter durchzuführen. Dasselbe Ergebnis wird aber erreicht, wenn die Tochtergesellschaft mit negativem Vermögen sofort auf die finanziell gesunde Muttergesellschaft verschmolzen wird.