Gesellschaftsverträge sind Verträge der wirtschaftlichen Organisation. Es reicht für das Zustandekommen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht aus, dass mehrere Personen am Eintritt eines bestimmten Erfolgs interessiert sind oder dass sie in einfacher Rechtsgemeinschaft stehen. Es muss vielmehr eine - wenn auch lose - Gemeinschaftsorganisation zwischen den Beteiligten vereinbart sein, die jedem Partner gewisse Einwirkungs- oder Mitwirkungsrechte gibt.