Der Verfasser hat bereits im Jahr 2013 aufgezeigt, dass die in Österreich praktizierte Glücksspielwerbung dazu führt, dass das Glücksspielmonopol mit dem Unionsrecht unvereinbar ist. (FN ) Der OGH hat diese Ansicht zunächst geteilt, der VfGH hat den OGH aber letztlich umgestimmt. Die bislang sehr vorlagefreudigen Instanzgerichte neigen zur Resignation. Im Folgenden wird gezeigt, dass die Unvereinbarkeit mit der EuGH-Judikatur nach wie vor besteht und die äußerst zweifelhafte Ansicht des VfGH weitere Vorlagen erforderlich macht. (FN )