Im Rahmen der Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrags wegen einer bewilligungslosen Rodung ist nicht zu prüfen, ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Fläche als Wald besteht, sondern vielmehr, welche geeigneten Vorkehrungen für die Walderhaltung eines bestimmten Bereichs erforderlich sind.
Ra 2019/10/0125