1. Mit der Umsetzung des Art 7 DurchsetzungsRL in § 151b PatG wurde ein Sicherungsanspruch eigener Art eingeführt, der eigenen Anspruchsvoraussetzungen unterliegt.
1. Mit der Umsetzung des Art 7 DurchsetzungsRL in § 151b PatG wurde ein Sicherungsanspruch eigener Art eingeführt, der eigenen Anspruchsvoraussetzungen unterliegt.