Kaufpreisfestsetzungen durch Dritte sollen das Konfliktrisiko einer Transaktion minimieren. Jedoch sind dort auftretende Fehler nicht gänzlich ausschließbar und können diese mitunter wesentlichen Einfluss auf den letztendlichen Kaufpreis haben. Dieser Artikel behandelt die Frage, ob prozentuale Abweichungen vom tatsächlichen Wert jedenfalls zu einer richterlichen Nachkontrolle berechtigen sollen.