Die Verordnung (EG) 883/2004 (FN ) über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Verordnung (EG) 987/2009 (FN ) zur Durchführung der Verordnung (EG) 883/2004 bestimmen das anzuwendende Sozialversicherungsrecht in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Diese Checkliste gibt einen Überblick über die Kollisionsvorschriften.
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.