Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) (FN ) soll Lohn- und Sozialdumping bekämpft werden. Ziel des Gesetzes ist es, den AN das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung zu sichern. Das LSD-BG kommt gem § 1 Abs 4 LSD-BG unabhängig davon, welches Recht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, auf aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten oder der Schweiz zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich entsandte oder überlassene AN zur Anwendung. In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. Diese Checkliste gibt einen Überblick über die Ausnahmebestimmungen des LSD-BG.