A Sachverhalt und Erkenntnis des BFG (FN 1)
Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat Einkünfte aus einem Beratungsvertrag über die GmbH abgerechnet. Nach Ansicht des Prüfers wären die Einkünfte aber dem Gesellschafter- Geschäftsführer zuzurechnen und die Erträge der GmbH daher entsprechend zu kürzen gewesen.