Am 31. 1. 2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (FN ) aus der EU ausgetreten ("Brexit"). Zur Vermeidung eines "Hard Brexit" und um Zeit für Verhandlung und Abschluss eines Abkommens über die zukünftigen Beziehungen zu bekommen, haben UK und EU/EAG ein Austrittsabkommen (FN ) abgeschlossen. Dieses enthält auch Regelungen in Bezug auf bestimmte Immaterialgüterrechte für die Zeit nach dem im Austrittsabkommen festgeschriebenen Übergangszeitraum.