Bei einzelnen virtuellen Währungen (exemplarisch seien Dash, Pivx und Zcoin genannt) besteht die Möglichkeit, durch die Bereitstellung einer bestimmten Menge an Einheiten auf einem hierfür vorgesehenen Server anteilig weitere Stückzahlen der jeweiligen digitalen Recheneinheiten zu lukrieren. Dies soll ua als Anreiz, die entsprechende Kryptowährung langfristig zu halten, dienen. Da bisher nicht gesetzlich geregelt ist, unter welche Einkunftsart diese neugewonnenen virtuellen Währungseinheiten fallen, erfolgt nun ein steuerrechtlicher Einordnungsversuch.