vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederaufnahme nach Außenprüfung bei einem anderen Abgabepflichtigen

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturMarkus Knechtlecolex 2020/117ecolex 2020, 237 - 239 Heft 3 v. 4.3.2020

Tatsachen oder Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren bereits existent waren, müssen aus der Sicht der jeweiligen Verfahrenspartei neu hervorkommen. Ein Verschulden der Abgabenbehörde, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits früher berücksichtigt wurden, schadet der Wiederaufnahme nicht.

Ra 2019/13/0102

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!