Mit seinem Gutachten zur Vereinbarkeit von dem im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada vorgesehenen Investitionsgerichtssystem (ICS) setzt der EuGH seine Rsp zur Einrichtung von Gerichtssystemen in völkerrechtlichen Verträgen fort und stellt weitere Kriterien für deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht auf. Angesichts der hohen Bedeutung dieser Entscheidung für die zukünftige Ausgestaltung von Streitbeilegungsmechanismen der EU ist eine genaue Untersuchung jedenfalls angezeigt.