1. Für die Wirksamkeit eines Verbesserungsauftrags ist es grundsätzlich erforderlich, dass der zu verbessernde Schriftsatz dem Einschreiter mit dem Verbesserungsauftrag zurückgestellt wird.
1. Für die Wirksamkeit eines Verbesserungsauftrags ist es grundsätzlich erforderlich, dass der zu verbessernde Schriftsatz dem Einschreiter mit dem Verbesserungsauftrag zurückgestellt wird.