Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der privatautonomen Schiedsgerichtsbarkeit iSd §§ 577 ff ZPO wird in der Literatur weitgehend bejaht. Auch der VfGH scheint das in bislang drei Entscheidungen vorauszusetzen, am deutlichsten in einem aktuellen Erk vom 26. 6. 2020.
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