Wer durch gesetzwidrige Verordnungen oder verfassungswidrige Gesetze in seinen Rechten verletzt wird, muss sich dagegen wirksam wehren können. Ein effizienter Rechtsschutz darf in einem Rechtsstaat nicht zum "Glücksspiel" werden und somit nicht von den Zufälligkeiten einer Qualität als "Anlassfall" abhängen.