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Werkvertragliche Prüf- und Warnpflicht bei Vorarbeiten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/85ecolex 2020, 188 - 189 Heft 3 v. 4.3.2020

1. Die Auffassung des BerG, wonach ein Werkunternehmer, der zu einer bereits begonnenen Baustelle hinzukommt, nicht davon ausgehen muss, dass sein Vormann eine übliche Untersuchung unterlassen hatte, ist vertretbar.

2. Eine erneute Durchführung einer branchenüblichen Untersuchung kann vom nachfolgenden Werkunternehmer nur verlangt werden, wenn bereits oberflächlich Hinweise auf eine mangelhafte Vorausführung erkennbar sind.

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