1. Bei der Auslegung von Preisbindungsgesetzen ist grundsätzlich von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszugehen. Zu berücksichtigen ist weiters das zentrale Anliegen des BPrBG, einen Preiswettbewerb zwischen Buchhändlern zum Schutz der Büchervielfalt und der Versorgung der Bevölkerung mit Büchern zu verhindern.