1. Die in der Bauordnung enthaltenen Schutzgesetze verfolgen einen bestimmten Schutzzweck, nämlich die Hintanhaltung von Schädigungen oder Gefährdungen der Allgemeinheit. Baurechtliche Vorschriften, die - wie § 29 Abs 1 Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (Sbg BauTG 2015) - einen Mindestabstand zwischen einem Rauchgasverbindungskanal (Poterie) und einem hölzernen Bauteil verlangen, dienen generell dem Brandschutz. Daher ist die durch einen Normverstoß bewirkte intensivere Hitzeeinwirkung auf das Holz jedenfalls vom Rechtswidrigkeitszusammenhang erfasst.