vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung bei Ofenbau durch Pfuscher

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2020/5ecolex 2020, 20 - 21 Heft 1 v. 8.1.2020

1. Die in der Bauordnung enthaltenen Schutzgesetze verfolgen einen bestimmten Schutzzweck, nämlich die Hintanhaltung von Schädigungen oder Gefährdungen der Allgemeinheit. Baurechtliche Vorschriften, die - wie § 29 Abs 1 Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (Sbg BauTG 2015) - einen Mindestabstand zwischen einem Rauchgasverbindungskanal (Poterie) und einem hölzernen Bauteil verlangen, dienen generell dem Brandschutz. Daher ist die durch einen Normverstoß bewirkte intensivere Hitzeeinwirkung auf das Holz jedenfalls vom Rechtswidrigkeitszusammenhang erfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!