1. Wird ein Mieter aufgrund einer vertraglichen Regelung ersatzpflichtig, weil ein anderer die Bestandsache beschädigt, erleidet er einen mittelbaren Schaden.
2. Für diesen Schaden kann der mittelbar Geschädigte vom Schädiger nur dann Ersatz im Weg der Drittschadensliquidation verlangen, wenn er dem unmittelbar Geschädigten bereits Ersatz geleistet hat.