1. Dem von der Rsp entwickelten Grundsatz, dass die auf Verwertung gerichtete Zivilteilung eines Superädifikats die Zustimmung des Grundeigentümers zum Eintritt des Erstehers in das Grundnutzungsverhältnis voraussetzt, wurde mit der Neugestaltung der Vollstreckung des Titels auf Zivilteilung durch die EO-Nov 2000 die Grundlage entzogen.