vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unvollständige Verbesserungsaufträge durch das Gericht vor der Verteilungstagsatzung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/382ecolex 2020, 896 - 897 Heft 10 v. 1.10.2020

1. Die Vorschriften über die mündliche Verhandlung einschließlich der Bestimmungen über die Prozessleitung (und damit auch § 194 ZPO) gelten gem § 78 EO auch im Exekutionsverfahren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!