vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unfall am Bau: Überwachungspflicht des Baustellenkoordinators

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/372ecolex 2020, 887 Heft 10 v. 1.10.2020

1. Der Baustellenkoordinator haftet den auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmern für Pflichtwidrigkeiten nicht nur deliktisch, sondern auch vertraglich nach dem Koordinationsvertrag.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!