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Markenrechtlicher Schutz der Form eines Gegenstands

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/360ecolex 2020, 815 Heft 9 v. 2.9.2020

1. Um zu klären, ob ein Zeichen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, ist nicht lediglich die grafische Darstellung dieses Zeichens heranzuziehen. Andere Informationen als seine bloße grafische Darstellung wie die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise können genutzt werden, um die wesentlichen Merkmale des betreffenden Zeichens zu ermitteln. Dagegen können Informationen, die sich nicht aus der grafischen Darstellung des Zeichens ergeben, zwar berücksichtigt werden, um zu bestimmen, ob diese Merkmale einer technischen Funktion der betreffenden Ware entsprechen; diese Informationen müssen jedoch aus objektiven und verlässlichen Quellen stammen und dürfen nicht die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise einschließen.

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